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Netzengpässe - Übertragungsrichtung - prognostizierte Dauer

§ 15 Abs. 5 und Abs. 4 StromNZV

Gemäß § 15 StromNZV sind Elektrizitätsverteilnetzbetreiber zum Engpassmanagement verpflichtet.

Im Netzgebiet der Energieversorgung Alzenau GmbH bestehen keine Engpässe, die eine Bewirtschaftung der verfügbaren Leitungskapazitäten erforderlich machen. Das Stromnetz ist für die anfallenden Leistungsanforderungen ausreichend dimensioniert.

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