Allgemeiner Baukostenzuschuss
Der Baukostenzuschuss (BKZ) in der Ebene der Niederspannung wird gemäß Niederspannungsanschlussverordnung erhoben.
Der BKZ für die Ebenen oberhalb der Niederspannung ermittelt sich entsprechend dem „Positionspapier zur Erhebung von Baukostenzuschüssen“ der Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2024. Das Positionspapier entwickelt, das von der Beschlusskammer 6 im Jahr 2009 veröffentlichte „Positionspapier zur Erhebung von Baukostenzuschüssen.
(BKZ) für Netzanschlüsse im Bereich von Netzebenen oberhalb der Niederspannung“ weiter und setzt darauf auf.
Somit erfolgt die Berechnung entsprechend folgender Formel:
BKZ = Arithmetische Mittel der Leistungspreise über 5 Jahre (≥ 2500h/a) der Netzebene x bestellte Leistung (in kW)
Das aktuelle Preisblatt dazu finden Sie hier: