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Allgemeine Preise für die Versorgung mit Strom

Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung beziehungsweise Ersatzversorgung 

Die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Energieversorgung Alzenau GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den bisher gültigen und veröffentlichten Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Energieversorgung Alzenau GmbH für die Allgemeine Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität. Die Preise für Haushaltskunden in der Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) entsprechen den Preisen von Haushaltskunden in der Grundversorgung. Die Ersatzversorgung von Nichthaushaltskunden ohne Leistungsmessung erfolgt zu den Konditionen der bisherigen Notstrombelieferung.

Als Haushaltskunden gelten gemäß Energiewirtschaftsgesetz „Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden (kWh) nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.“


Gültig ab 01.01.2023

Bestandteilenetto
 
brutto*
 
1. Verbrauchspreis (Cent/kWh)34,9041,53
2. Fester Grundpreis je Kundenanlage (€/Jahr)                   zzgl. Messstellenbetrieb77,1991,86
*inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19%


 

Höchstpreisbegrenzung gültig ab 01.01.2023

Bestandteilenettobrutto*
1. Arbeitspreis/Höchstpreis (Cent/kWh)46,9055,81
2. Fester Grundpreis je Kundenanlage (€/Jahr)  zzgl. Messstellenbetrieb15,8418,85
*inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19%


 

Aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Einbaus neuer digitaler Stromzähler in Deutschland, weisen wir die Preise für Zähler getrennt aus. Damit sind neben den oben genannten Arbeits- und Grundpreisen, je nach Messeinrichtung pro Jahr, folgende Preise für den Zähler zu entrichten:

Preise für den Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Bestandteilenettobrutto*
1. Konventionelle Messeinrichtung (kMe) (€/Jahr)9,0010,71
2. Moderne Messeinrichtung (mMe) (€/Jahr)16,8120,00
*inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19%


 

Abgaben und Steuern

Die Verbrauchs- und Arbeitspreise enthalten bereits die Stromsteuer (Ökosteuer), die Abgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Strom-NEV-Umlage nach § 19, die Offshore-Umlage, die Umlage nach § 18 AbLaV, die Konzessionsabgaben (KA) und die Netznutzungsentgelte. 

Konzessionsabgabe (KA)

Die Arbeitspreise, Verbrauchspreise und der Höchstpreis enthalten Konzessionsabgaben, die an die Gemeinde abgeführt werden.

Die Konzessionsabgaben (Höchstsätze) betragen gemäß § 2 Abs. 2 Ziffer 1 der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung – KAV) vom 9.1.1992 in der Fassung vom 22.7.1999 für Stromlieferungen nach der Schwachlastregelung 0,61 (brutto 0,73) Cent/kWh, für sonstige Stromlieferungen 1,32 (brutto 1,57) Cent/kWh.

Vereinbarungen mit Gemeinden, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben gezahlt werden, genießen Vorrang. Die Arbeitspreise, Verbrauchspreise und der Höchstpreis werden dann in diesen Gemeinden entsprechend herabgesetzt.

Stromsteuer (Ökosteuer)

Entsprechend dem Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform ist die Stromsteuer zu erheben. Die Stromsteuer ist als eine Verbrauchsteuer von den Stromkunden aufzubringen. Sie beträgt ab 1.1.2003 2,05 (brutto 2,44) Cent/kWh und ist in den Arbeitspreisen, Verbrauchspreisen und dem Höchstpreis enthalten. Die Stromsteuer ist von den Stromversorgungsunternehmen in voller Höhe an die Finanzkassen abzuführen.

Ermäßigungen sind aus § 9 Stromsteuergesetz zu ersehen.

1) Als Haushaltskunden gelten gem. Energiewirtschaftsgesetz „Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden (kWh) nicht übersteigenden Energieverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.“

2) Preise solange die Höchstpreisbegrenzung gemäß Ziffer 2 des Preisblattes nicht greift.

Stromkennzeichnung

Umsatzsteuer: 19 % ab 1. Januar 2007
Alle mit Umsatzsteuer genannten Preise und Angaben sind auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.

StromGVV

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)


Ergänzende Bedingungen zur Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)

Ergänzende Bedingungen der Energieversorgung Alzenau GmbH zu der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)“

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