Neue Fristen für An-, Ab- und Ummeldungen

Was Sie jetzt wissen müssen

Aufgrund einer Neuregelung durch die Bundesnetzagentur (Beschluss BK6-22-024) können An-, Ab- und Ummeldungen von Stromanschlüssen ab dem 06.06.2025 nicht mehr rückwirkend erfasst werden. Das betrifft sowohl Mieterwechsel wie auch Lieferantenwechsel. Innerhalb eines Werktages sollen Kunden somit Klarheit erlangen, ob und zu welchem Datum der Lieferantenwechsel vollzogen wird. 

Damit der Wechsel reibungslos klappt, wird die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) benötigt, die der Verbrauchsstelle – also der Wohnung – zugeordnet ist. Diese MaLo-ID steht auf der 2. Seite Ihrer Stromrechnung. 

 

Neue Regelungen bei Ein- und Auszug

So vermeiden Sie beim Umzug unnötige Energiekosten

Sie ziehen um und möchten weiterhin Ihre Energie von der EVA Alzenau erhalten? Dann sieht der Umzugsprozess so aus.

1.

Vor Aus- und Einzug

Sie informieren uns mindestens  14 Tage vor Ihrem geplanten Umzug – per E-Mail, schriftlich oder persönlich im Kundencenter. Dabei geben Sie an: 

  • das Auszugsdatum/ Einzugsdatum
  • die Zählernummer und MaLo-ID der alten Wohnung/ neuen Wohnung
     

Gleichzeitig teilen Sie uns bei Auszug die Adresse der neuen Wohnung mit. Wenn wir alle Daten ihrer neuen Verbrauchsstelle erhalten haben, schicken wir Ihnen eine schriftliche Vertragsbestätigung zu mit der neuen Vertragskontonummer. 

2.

Am Tag des Auszugs

Lesen Sie in der alten Wohnung den aktuellen Zählerstand ab und teilen Sie uns diesen bitte unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mit, damit wir Ihnen eine Endabrechnung zusenden können. 

3.

Am Tag des Einzugs

Lesen Sie den Zählerstand der neuen Wohnung ab und teilen Sie uns diesen schriftlich oder per E-Mail mit.  Wir benötigen auch die Zählernummer und die MaLo-ID der neuen Wohnung, um den Strom- oder Gasverbrauch korrekt zuordnen zu können. Die MaLo-ID Ihrer neuen Adresse erhalten Sie entweder von Ihrem Vormieter, Ihrem Vermieter oder Ihrem Messstellenbetreiber. Sie erhalten dann von uns eine Vertragsbestätigung.

4.

Nach dem Einzug

Wir sorgen dafür, dass der Vertrag für die neue Wohnung ohne Unterbrechung weiterläuft. Wenn Sie alle Informationen rechtzeitig und korrekt übermittelt haben, sind keine weiteren Schritte notwendig. 

Anbieterwechsel mit Angabe der MaLo

Noch etwas gilt es ab Juni 2025 zu beachten: Beim Wechsel des Energieanbieters ist künftig die Angabe der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) verpflichtend – eine eindeutige Nummer, die eine Verbrauchsstelle für Strom oder Gas in Deutschland kennzeichnet. Sie stellt sicher, dass der Strom- und Gasvertrag der richtigen Verbrauchsstelle zugeordnet wird. 

Wichtig: Kündigungsfrist und Laufzeit Ihres Energievertrags gelten auch weiterhin – es ist kein Lieferantenwechsel innerhalb eines Werktags möglich. Die neue Regelung bezieht sich auf die Bearbeitungsfrist Ihres Antrags für den Energielieferanten.

Alles wichtige zur MaLo-ID

  • Sie besteht aus 11 Ziffern und wird vom Netzbetreiber vergeben.
  • Sie bleibt immer gleich, auch wenn Sie den Anbieter wechseln.
  • Sie finden die MaLo-ID auf der Energierechnung.

Häufig gestellte Fragen

Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur erlauben es nicht mehr, sich rückwirkend abzumelden. Die Änderungen wurden eingeführt, um den Wettbewerb im Energiemarkt zu stärken und die technische Abwicklung von Anbieterwechseln zu beschleunigen, sodass diese innerhalb von 24 Stunden erfolgen können.
 

Wenn Sie vergessen,  sich vor Ihrem Umzug bei Ihrem Energielieferanten abzumelden, und es meldet sich auch kein Nachmieter auf den Zähler an, müssen Sie bis zum Tag der finalen Kündigung weiterhin bezahlen – auch wenn Sie dort nicht mehr wohnen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird. 
 

Überprüfen Sie Ihre letzte Energierechnung: Die 11-stellige MaLo-ID ist im Rechnungskopf aufgeführt.
 

Wenn wir nicht eine Woche vor Einzug eine Anmeldung erhalten, beliefern wir Sie zunächst zu den Preisen der Grundversorgung. Sie können jederzeit in einen günstigeren Tarif wechseln. Im Grundversorgungstarif gilt jedoch eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.

Ihr Verbrauch wird Ihrem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt. Darum: Vermeiden Sie Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Eigentümer und melden Sie sich rechtzeitig an.
 

Nein, die MaLo-ID ist fest mit der Abnahmestelle Ihres aktuellen Wohnsitzes verknüpft und nicht mit Ihnen als Person. Sie zieht also auch nicht mit Ihnen um. Bei einem Umzug erhalten Sie die MaLo-ID Ihres neuen Zählers an der neuen Anschrift. 
 

Ab dem 6. Juni 2025 wird die Angabe der MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) verpflichtend für jeden Energieanbieterwechsel sowie für An-, Ab- und Ummeldungen eines Energieliefervertrags. Ohne die MaLo-ID kann der Wechsel Ihres Energievertrages nicht korrekt durchgeführt werden, da sie die Verbrauchsstelle eindeutig identifiziert und die Kommunikation zwischen Versorgern und Netzbetreibern ermöglicht.

Falls Sie die MaLo-ID nicht angeben, wird der Anbieterwechsel entweder abgelehnt oder verzögert, da die Zählernummer oder andere Angaben ab diesem Datum nicht mehr ausreichen.  Ihre MaLo-ID finden Sie auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung. 
 

Ohne einheitliche digitale Standards ist  ein kurzfristiger Anbieterwechsel technisch nicht umsetzbar. Mit der eindeutig zugeordneten MaLo-ID ist das jetzt möglich. 

Verwechslungsgefahr vermeiden:
Eine Adresse allein reicht nicht aus, da in einem Gebäude mehrere Stromzähler existieren können. Die MaLo-ID stellt sicher, dass der richtige Zähler (und damit der richtige Haushalt) mit dem neuen Anbieter verknüpft wird.

Rechtsvorgabe:
Die MaLo-ID ist seit der Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im Jahr 2017 die offizielle Kennung für jede Verbrauchsstelle in Deutschland und damit eine zentrale Information für den Markt. Sie steht auf Ihrer Energierechnung oder kann beim Netzbetreiber erfragt werden.