Neue Fristen für An-, Ab- und Ummeldungen
Was Sie jetzt wissen müssen
Aufgrund einer Neuregelung durch die Bundesnetzagentur (Beschluss BK6-22-024) können An-, Ab- und Ummeldungen von Stromanschlüssen ab dem 06.06.2025 nicht mehr rückwirkend erfasst werden. Das betrifft sowohl Mieterwechsel wie auch Lieferantenwechsel. Innerhalb eines Werktages sollen Kunden somit Klarheit erlangen, ob und zu welchem Datum der Lieferantenwechsel vollzogen wird.
Damit der Wechsel reibungslos klappt, wird die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) benötigt, die der Verbrauchsstelle – also der Wohnung – zugeordnet ist. Diese MaLo-ID steht auf der 2. Seite Ihrer Stromrechnung.