Netzentgelte nach § 17 StromNEV und § 21 Abs. 3 EnWG
Netzentgelte § 17 StromNEV und § 21 Abs. 3 EnWG
Gemäß § 21 Abs. 3 EnWG sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, die für ihr Netz geltenden Netzentgelte auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen.
Netzbetreiber sind nach § 21 Abs. 2 StromNEV verpflichtet, bei einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 bis 5 ARegV ihre Netzentgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergäbe.
Im Übrigen sind sie im Falle einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 bis 5 ARegV zur Anpassung der Netzentgelte berechtigt. Die Anpassung der Netzentgelte erfolgt gemäß § 21 Abs. 3 StromNEV zum 1. Januar eines Kalenderjahres.
Geltende Netzentgelte
Dementsprechend passt die Energieversorgung Alzenau GmbH mit Wirkung zum 01.01.2026 ihre Netzentgelte an.
Die Energieversorgung Alzenau GmbH weist darauf hin, dass die Übertragungsnetzbetreiber ausdrücklich eine Anpassung ihrer Netzentgelte angekündigt haben, sofern gesetzliche Neuregelungen einen Zuschuss zu den Netzentgelten 2026 vorsehen. Sollte es zu einer solchen Netzentgeltanpassung durch die Übertragungsnetzbetreiber kommen, werden auch die Netzentgelte der Energieversorgung Alzenau GmbH entsprechend angepasst, soweit keine anderslautenden gesetzlichen oder regulierungsbehördlichen Vorgaben entgegenstehen.
Es ist zu beachten, dass etwaige Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Umsatzsteuer, Aufschlag für besondere Netznutzung, Offshore-Netzumlage und ggf. Konzessionsabgaben sowie andere Umlagen nicht in den Netzentgelten enthalten sind.
Das Preissystem ist nach dem Kostenverursachungsprinzip gestaltet, was bedeutet, dass jeder Nutzer des Netzes der Energieversorgung Alzenau GmbH nur die von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen zahlt.
Die Energieversorgung Alzenau GmbH garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes eine faire Behandlung nach objektiven und einheitlichen Kriterien.
Veröffentlichung einer Indikation für die Anpassung der Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 EnWG:
Die Energieversorgung Alzenau GmbH kann gemäß § 4 Abs. 3 ARegV jeweils zum 1. Januar eines Jahres eine Anpassung der Erlösobergrenze vornehmen. Die daraus resultierende Anpassung der Netzentgelte ist nach § 20 Abs. 1 EnWG zum 15.10. eines Jahres für das Folgejahr zu veröffentlichen. Sofern dieses noch nicht final möglich ist, sind die Entgelte zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis, der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze ergeben werden (Indikation).
Die Energieversorgung Alzenau GmbH hat ihre vorläufigen Netzentgelte zum 01.01.2026 am 15.10.2025 veröffentlicht.
Die Energieversorgung Alzenau GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die vorläufigen Netzentgelte 2026 noch nicht verbindlich sind. Änderungen können sich bis 31.12.2025 aufgrund behördlicher und regulatorischer Vorgaben sowie aufgrund von Erhöhungen der Übertragungsnetzentgelte, die sich die Übertragungsnetzbetreiber ausdrücklich bis 05.12.2025 vorbehalten haben, ergeben.
Hintergrund ist, dass die Netzentgelte der ÜNB derzeit unter Berücksichtigung eines Zuschusses gemäß einem Beschluss der Bundesregierung zur anteiligen Deckung der Übertragungsnetzkosten ermittelt worden sind, für diesen Zuschuss aber derzeit noch die gesetzliche Grundlage fehlt.
Es ist zu beachten, dass etwaige Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Umsatzsteuer, Aufschlag für besondere Netznutzung, Offshore-Netzumlage und ggf. Konzessionsabgaben sowie andere Umlagen nicht in der Indikation der Netzentgelte enthalten sind.
Das Preissystem ist nach dem Kostenverursachungsprinzip gestaltet, was bedeutet, dass jeder Nutzer des Netzes der Energieversorgung Alzenau GmbH nur die von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen zahlt.
Die Energieversorgung Alzenau GmbH garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes eine faire Behandlung nach objektiven und einheitlichen Kriterien.
Preisblätter Vorjahre
- Preisblatt NNE Strom Gesamtversion (PDF, 119 KB) -> gültig ab 01.07.2020 bis 31.12.2020
- Preisblatt NNE Strom Gesamtversion (119 KB) -> gültig ab 01.01.2020 bis 30.06.2020
- Preisblatt NNE Strom Gesamtversion 2016 (PDF, 212 KB)
- Preisblatt NNE Strom Gesamtversion 2015 (PDF, 272 KB)
- Preisblatt NNE Strom Gesamtversion 2014 (PDF, 303 KB)
- Preisblatt NNE Strom Gesamtversion 2013 (PDF, 309 KB)
- Preisblatt NNE Strom Gesamtversion 2012 (PDF, 277 KB)
- Gesamtversion Preisblätter Netzkunden Strom 2011 (PDF, 285 KB)
- Gesamtversion Preisblätter Netzkunden Strom 2010 (PDF, 264 KB)