Reservierungsverfahren für Erzeugungsanlagen und Speicher in der Mittel- und Hochspannung
2.2. Reservierungsverfahren für Erzeugungsanlagen in der Mittel- und Hochspannung ab 01.05.2026
Die Reservierungsfrist startet künftig erst, nachdem die Einspeisezusage versendet und innerhalb von 4 Wochen bestätigt wurde. Erst mit dieser Bestätigung beginnt die erste Stufe der Reservierung.
Das Verfahren folgt einem klaren Stufenmodell und unterscheidet zwischen verschiedenen Leistungsklassen (< 135 kW / ≥ 135 kW) sowie unterschiedlichen Anlagenarten (z. B. verfahrensfrei, genehmigungspflichtige PV, genehmigungspflichtige Wind). Je nach Kombination gelten unterschiedliche Nachweise und Fristen.
Das Reservierungsverfahren endet künftig mit der Zuschalterlaubnis.
Schritt für Schritt: So reservieren Sie die benötigte Leistung für Ihr Projekt:
1. Leistungsreservierung starten
- Mit der Anmeldung wird ein erster Nachweis zur Planungsreife eingereicht (z. B. Bauantrag, Aufstellungsbeschluss).
- Nach der technischen Prüfung wird die Einspeisezusage (ESZ) versendet.
- Die ESZ muss innerhalb von 4 Wochen bestätigt werden.
- Erst nach dieser Bestätigung startet die Reservierungsfrist.
2. Stufenweise Reservierung
- Je nach Anlagenart und Leistungsklasse durchlaufen Sie definierte Stufen.
- In jeder Stufe wird der Projektfortschritt anhand eines entsprechenden Nachweises bestätigt.
- Für jede Stufe sind geeignete Nachweise einzureichen, z. B. Baugenehmigungen, Planungsunterlagen oder Zertifizierungsdokumente.
- Wird ein Nachweis fristgerecht eingereicht, verlängert sich die Reservierung bzw. beginnt die nächste Stufe.
- Liegt bereits ein Nachweis für eine höhere Stufe vor, kann direkt in diese Stufe gewechselt werden. Die Zeiten der vorherigen Stufen werden dabei zur aktuellen Stufe addiert.
3. Projektfortschritt nachweisen
- Bis zum Ende der letzten Stufe müssen alle Unterlagen vorliegen, die für die Zuschalterlaubnis erforderlich sind.
4. Reservierung abschließen
- Das Verfahren endet mit der Zuschalterlaubnis.
- Erfolgt kein fristgerechter Nachweis, wird die Reservierung automatisch beendet.
Einspeiser < 135 kW
| Stufe 1 | Stufe 2 |
Reservierung für 6 Monate
| Reservierung für 6 Monate
|
Einspeiser ≥ 135 kW (verfahrensfreie Erzeugungsanlagen)
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
Reservierung für 6 Monate
| Reservierung für 6 Monate oder Zuschlagsgültigkeit Reichen Sie einen der folgenden Nachweise ein:
| Reservierung für 12 Monate Reichen Sie einen der folgenden Nachweise ein:
|
Genehmigungspflichtige PV-Anlagen ≥ 135 kW
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
Reservierung für 12 Monate Eigentums-, Pacht- oder Kaufnachweis und zusätzlich einer der folgenden Nachweise:
| Reservierung für 12 Monate Reichen Sie einen der folgenden Nachweise ein:
| Reservierung für 18 Monate oder Zuschlagsgültigkeit Reichen Sie einen der folgenden Nachweise ein:
|
Verfahrensfreie PV-Freiflächenanlagen ≥ 135 kW
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
Reservierung für 12 Monate
| Reservierung für 12 Monate
| Reservierung für 18 Monate oder Zuschlagsgültigkeit Reichen Sie einen der folgenden Nachweise ein:
|
Genehmigungspflichtige Windanlagen ≥ 135 kW
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
Reservierung für 12 Monate Eigentumsnachweis durch Grundbuchauszug, Pacht(vor)vertrag oder Standortsicherungsvertrag und
| Reservierung für 12 Monate
| Reservierung für 18 Monate oder Zuschlagsgültigkeit
|
Sonstige genehmigungspflichtige Anlagen ≥ 135 kW
Sonstige Anlagen*
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
Reservierung für 12 Monate Eigentums-, Pacht- oder Kaufnachweis und zusätzlich einer der folgenden Nachweise:
| Reservierung für 12 Monate Reichen Sie einen der folgenden Nachweise ein:
| Reservierung für 18 Monate oder Zuschlagsgültigkeit Reichen Sie einen der folgenden Nachweise ein:
|
* Genehmigungspflichtige Anlagen i.V.m. Biomasse & -gas / KWK / konventionelles Gas / H2 / Geothermie / Wasser
2.2.1 Fristen & Stufenmodell nach Leistungsklasse und Anlagenart
1. Anlagen < 135 kW
- Vereinfachtes Verfahren mit zwei Stufen über insgesamt 12 Monate
- Keine technischen Detailnachweise erforderlich
2. Anlagen ≥ 135 kW
- Mehrstufiges Verfahren, abgestimmt auf Leistungsklasse und Anlagenart.
- Fristen orientieren sich an realistischen Projektdauern.
- Je Stufe ist ein geeigneter Nachweis einzureichen (z. B. genehmigter Bauantrag, BImSchGEingangsbestätigung , Zertifizierungsunterlagen).
2.2.2 Verzögerungen und Sonderfälle
1. Behördliche Verzögerung (Härtefall)
- Verlängerung der laufenden Stufe um bis zu 6 Monate möglich.
- Voraussetzung: plausibler, schriftlicher Nachweis, dass die Verzögerung nicht vom Betreiber verursacht wurde.
2. Netzausbau erforderlich
- Die aktuelle Reservierungsstufe wird pausiert, bis der Netzausbau abgeschlossen ist.
- Übergang in die nächste Stufe ohne zusätzlichen Nachweis.
3. Fehlender oder unzureichender Nachweis
- Nachweis spätestens eine Woche vor Ablauf einzureichen.
- Bei fehlendem Nachweis zum Ablauf der Frist wird die Anlage automatisch storniert, damit Netzkapazitäten frei werden.
2.2.3 FAQ zur Leistungsreservierung (gültig ab 01.05.2026)
Meine Genehmigung verzögert sich – wie kann ich verlängern?
Mit einer schriftlichen Bestätigung der Behörde kann die laufende Stufe um bis zu sechs Monate verlängert werden.
Wie wirkt sich eine Netzausbaumaßnahme aus?
Das Verfahren wird bis zum Abschluss der Netzbaumaßnahme in der aktuellen Stufe pausiert. Nach Abschluss der Netzausbaumaßnahme gelangen Sie automatisch in die nächste Reservierungsstufe.
Kann ich Stufen überspringen?
Ja. Liegt ein Nachweis für eine höhere Planungsstufe vor, wechseln Sie direkt in die entsprechende Stufe. Die Zeiten der vorherigen Stufen werden Ihrer aktuellen Stufe hinzugerechnet.
Warum gibt es unterschiedliche Verfahrensvarianten?
Je nach Projektgröße (Leistung) und Energieträger unterscheiden sich Anforderungen, Genehmigungen und typische Projektdauern. Die Fristen innerhalb des mehrstufigen Verfahrens sind so ausgestaltet, dass sie diese realistischen Projektdauern widerspiegeln. Deshalb gibt es unterschiedliche Verfahrensvarianten, die auf die jeweiligen Projektbedingungen zugeschnitten sind.
Bis wann muss ich meinen Planungsfortschritt nachweisen?
Senden Sie den Nachweis spätestens eine Woche vor Ablauf Ihrer aktuellen Stufe ein. Liegt der Nachweis nicht rechtzeitig vor, müssen wir den Vorgang stornieren, damit Netzkapazitäten wieder frei werden.
2.1. Reservierungsverfahren für Erzeugungsanlagen in der Mittel- und Hochspannung bis 30.04.2026
Nachweis der Planungsreife für Erzeugungsanlagen ab 300 kW in der Mittel- und Hochspannung
Um einen Netzanschlusspunkt für Erzeugungsanlagen im Mittel- oder Hochspannungsnetz ab 300 kW Leistung zu reservieren, benötigen wir einen Nachweis über die Planungsreife der angefragten Erzeugungsanlage.
Dies sorgt dafür, dass wir als Netzbetreiber keine Kapazitäten für Anlagen in einem frühen Planungsstadium reservieren, wodurch sich die „virtuelle“ Netzlast, welche bei der Netzplanung zu berücksichtigen ist, reduziert.
Die Berechnung des gesamtwirtschaftlichen Verknüpfungspunkt wird somit einfacher und weniger zeitintensiv.
Dadurch stellen wir sicher, dass wir Ihnen schnellstmöglich Ihren Netzverknüpfungspunkt mitteilen können.
Bei der Beurteilung der Planungsreife wird anhand der baurechtlichen Genehmigungspflicht in genehmigungspflichtige, verfahrensfreie und privilegierte Vorhaben unterschieden. Der Nachweis der Planungsreife ist bereits bei Anmeldung zu erbringen - gemeinsam mit den grundsätzlich notwendigen Angaben.
Kann die Planungsreife durch die Unterlagen nachgewiesen werden, erhalten Sie eine Einspeisezusage mit einem für Ihre Erzeugungsanlage reservierten technisch-gesamtwirtschaftlichen Verknüpfungspunkt. Die Dauer der Reservierung beträgt zunächst 12 Monate ab Erstellung des Schreibens.
Fehlen entsprechende Nachweise bei der Anmeldung, erhalten Sie lediglich eine unverbindliche tagesscharfe Aussage über unsere schnelle Netzanschlussprüfung
Verlängerung von Einspeisezusagen für Anlagen in der Mittel- und Hochspannung
Die Reservierung für Mittel- und Hochspannungsanlagen kann zweimal verlängert werden. Die erste Verlängerung hat eine Gültigkeit von 7 Monate, die zweite Verlängerung von 5 Monaten. Dazu müssen je nach Art Ihrer Erzeugungsanlage weitere Planungsfortschritte nachgewiesen werden.
Im Falle einer fristgerechten Rückmeldung per E-Mail und bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen wird nach positiver Detailprüfung eine Verlängerung ausgestellt. Es ist wichtig zu beachten, dass nach der zweiten Verlängerung keine weitere Verlängerung der Reservierung mehr möglich ist.
Ohne entsprechende Nachweise erfolgt eine Stornierung der Anfrage.
Spätestens am Ende der zweiten Reservierung muss uns das vollständig ausgefüllte E.8 Formular, das E.4 Formular, sowie eine Auftrags-/Lieferbestätigung (mit Lieferdatum) des Anlagenherstellers/-lieferanten vorliegen.
Unser Reservierungsverfahren je nach Art Ihrer Anlage:
Anlagen über 300 kW in der Mittel- und Hochspannung:
PV-Anlagen:
· Verbindliche Reservierung für 12 Monate:
o Vorhabenbezogener B-Plan (Aufstellungsbeschluss) oder
o Positiver Vorbescheid (BayBO oder BImSchG) oder
o Eingangsbestätigung des vollständigen Baugenehmigungsantrages
· 1. Verlängerung für 7 Monate:
o Positive (Teil-)Baugenehmigung oder
o Vorhabenbezogener B-Plan (Satzungsbeschluss) oder
o Ausschreibungs-Zuschlag der BNetzA oder
o Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten der Anlage (einschließlich Liefertermin, aus dem Nachweis muss klar hervorgehen, dass die Bestätigung für diese konkrete Flur-Nr./Standort ist)
· 2. Verlängerung für 5 Monate:
o Errichtungsbeginn innerhalb der Verlängerungsdauer durch Kaufvertrag, Lieferbestätigung oder
o Nachweisliche Teilumsetzung am Anlagenstandort
PV-Anlagen (Nach §35 Abs. 1 Nr. 8-9 BauGB privilegiert):
· Verbindliche Reservierung für 12 Monate:
o Eigentumsnachweis durch Grundbuchauszug, Pacht(vor)vertrag und
o Übersichtsplan vom Flurstück mit Maße der gepl. PV-Anlage inkl. dessen Abstand zur Autobahn / zum Schienenweg (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB) oder
o Übersichtsplan vom Flurstück mit Maße der gepl. PV-Anlage (Fläche <= 25.000 m²) inkl. Darstellung des räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem zugehörigen Betrieb (für Agri-PV Anlagen) - § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB
· 1. Verlängerung für 7 Monate:
o Positive (Teil-)Baugenehmigung oder
o Ausschreibungs-Zuschlag der BNetzA oder
o Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten der Anlage (einschließlich Liefertermin, aus dem Nachweis muss klar hervorgehen, dass die Bestätigung für diese konkrete Flur-Nr./Standort ist)
· 2. Verlängerung für 5 Monate:
o Errichtungsbeginn innerhalb der Verlängerungsdauer durch Kaufvertrag, Lieferbestätigung oder
o Nachweisliche Teilumsetzung am Anlagenstandort
Windkraftanlagen:
· Verbindliche Reservierung für 12 Monate:
o Eigentumsnachweis durch Grundbuchauszug, Pacht(vor)vertrag oder Standortsicherungsvertrag und
o Im Windenergiegebiet: Abgeschlossene Strategische Umweltprüfung, falls nicht vorhanden: Nachweis (Vertrag) der Beauftragung Umweltgutachten (inkl. Artenschutzrechtliches Gutachten)
o Außerhalb Windenergiegebiet: Nachweis (Vertrag) der Beauftragung Umweltgutachten (inkl. Artenschutzrechtliches Gutachten)
· 1. Verlängerung für 7 Monate:
o Eingangsbestätigung des BImSchG Antrags (vollständig, oder bei nachgeforderten Unterlagen – bei Rückmeldung der Behörde, dass Antrag unvollständig ist – Nachweis (Vertrag) der Beauftragung dieser) oder
o Positiver Vorbescheid (gem. BImSchG)
· 2. Verlängerung für 5 Monate:
o BImSchG- Genehmigung oder
o Ausschreibungs-Zuschlag der BNetzA
Wasserkraftanlagen:
· Verbindliche Reservierung für 12 Monate:
o Vorhabenbezogener B-Plan (Aufstellungsbeschluss) oder
o Positiver Vorbescheid (BayBO oder BImSchG) oder
o Eingangsbestätigung des vollständigen Baugenehmigungsantrages
o Eingangsbestätigung des vollständigen BImSchG-Antrags oder
o Nachweise aus dem Wasserrecht nach Einzelfallprüfung
· 1. Verlängerung für 7 Monate:
o Positive (Teil-)Baugenehmigung oder
o Vorhabenbezogener B-Plan (Satzungsbeschluss) oder
o BImSchG- Genehmigung oder
o Ausschreibungs-Zuschlag der BNetzA oder
o Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten der Anlage (einschließlich Liefertermin, aus dem Nachweis muss klar hervorgehen, dass die Bestätigung für diese konkrete Flur-Nr./Standort ist)
· 2. Verlängerung für 5 Monate:
o Errichtungsbeginn innerhalb der Verlängerungsdauer durch Kaufvertrag, Lieferbestätigung oder
o Nachweisliche Teilumsetzung am Anlagenstandort
Bio-/ KWKG-Anlagen:
· Verbindliche Reservierung für 12 Monate:
o Vorhabenbezogener B-Plan (Aufstellungsbeschluss) oder
o Positiver Vorbescheid (BayBO oder BImSchG) oder
o Eingangsbestätigung des vollständigen Baugenehmigungsantrages
o Eingangsbestätigung des vollständigen BImSchG-Antrags oder
· 1. Verlängerung für 7 Monate:
o Positive (Teil-)Baugenehmigung oder
o Vorhabenbezogener B-Plan (Satzungsbeschluss) oder
o BImSchG- Genehmigung oder
o Ausschreibungs-Zuschlag der BNetzA oder
o Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten der Anlage (einschließlich Liefertermin, aus dem Nachweis muss klar hervorgehen, dass die Bestätigung für diese konkrete Flur-Nr./Standort ist)
· 2. Verlängerung für 5 Monate:
o Errichtungsbeginn innerhalb der Verlängerungsdauer durch Kaufvertrag, Lieferbestätigung oder
o Nachweisliche Teilumsetzung am Anlagenstandort
Speicher:
· Verbindliche Reservierung für 12 Monate:
o Vorhabenbezogener B-Plan (Aufstellungsbeschluss) oder
o Eingangsbestätigung des vollständigen Baugenehmigungsantrages
· 1. Verlängerung für 7 Monate:
o Positive (Teil-)Baugenehmigung oder
o Vorhabenbezogener B-Plan (Satzungsbeschluss) oder
o Ausschreibungs-Zuschlag der BNetzA oder
o Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten der Anlage (einschließlich Liefertermin, aus dem Nachweis muss klar hervorgehen, dass die Bestätigung für diese konkrete Flur-Nr./Standort ist)
· 2. Verlängerung für 5 Monate:
o Errichtungsbeginn innerhalb der Verlängerungsdauer durch Kaufvertrag, Lieferbestätigung oder
o Nachweisliche Teilumsetzung am Anlagenstandort
Verfahrensfreie Anlagen über 300kW:
· Verbindliche Reservierung für 12 Monate:
o Kein Nachweis der Planungsreife erforderlich
· 1. Verlängerung für 7 Monate:
o Ausschreibungs-Zuschlag der BNetzA oder
o Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten der Anlage (einschließlich Liefertermin, aus dem Nachweis muss klar hervorgehen, dass die Bestätigung für diese konkrete Flur-Nr./Standort ist)
· 2. Verlängerung für 5 Monate:
o Errichtungsbeginn innerhalb der Verlängerungsdauer durch Kaufvertrag, Lieferbestätigung oder
o Nachweisliche Teilumsetzung am Anlagenstandort
Anlagen unter 300 kW in der Mittel- und Hochspannung:
Genehmigungspflichtige Anlagen und privilegierte Anlagen nach §35 Abs. 1 Nr. 8-9 BauGB:
· Verbindliche Reservierung für 12 Monate:
o Kein Nachweis der Planungsreife erforderlich
· 1. Verlängerung für 7 Monate:
o Nachweis eines Planungsfortschritts durch einen der Nachweise aus dem Repertoire für eine verbindliche Reservierung von Anlagen Ihrer Anlagenart ab 300 kW
· 2. Verlängerung für 5 Monate:
o Nachweis eines Planungsfortschritts durch einen der Nachweise aus dem Repertoire für die 1. Verlängerung von Anlagen Ihrer Anlagenart ab 300 kW
Verfahrensfreie Anlagen unter 300 kW:
· Verbindliche Reservierung für 12 Monate:
o Kein Nachweis der Planungsreife erforderlich
· 1. Verlängerung für 7 Monate:
o Kein Nachweis der Planungsreife erforderlich
· 2. Verlängerung für 5 Monate:
o Nachweis eines Planungsfortschritts durch einen der Nachweise aus dem Repertoire für die 1. Verlängerung von Anlagen Ihrer Anlagenart ab 300 kW
Stornierung von Einspeisezusagen
In den folgenden Fällen wird der zugewiesene Netzanschlusspunkt nach Ablauf der jeweiligen Fristen ohne weitere Rücksprache mit Ihnen storniert:
· Keine fristgerechte Übermittlung aller fehlenden Unterlagen
· Keine fristgerechte Beantragung einer Fristverlängerung per E-Mail
Falls die Erzeugungsanlage trotzdem realisiert werden soll, ist ein neuer Antrag zu stellen. Dies gilt auch im Falle einer Leistungs- oder Flurstückänderung der Erzeugungsanlage.t here
