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Musterverträge

Die Energieversorgung Alzenau (EVA) GmbH erklärt sich bereit, die bestehenden Netzzugangsverträge an die in der Kooperationsvereinbarung enthaltenen Vertragsbedingungen anzupassen.

Musterverträge für den Netzzugang nach § 20 EnWG

Lieferantenrahmenvertrag

Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner zur Ausspeisung und Abwicklung von Gastransporten zum Zwecke der Gasbelieferung von Letztverbrauchern, die mittels Ausspeisepunkten an das Verteilernetz der EVA GmbH angeschlossen sind.



Ausspeisevertrag

Dieser Vertrag vermittelt dem Netznutzer den Zugang zum gesamten örtlichen Verteilnetz und regelt 
die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Zwecke des Gastransportes.
Voraussetzung für die Netznutzung ist das Bestehen eines reinen Gasliefervertrages (ohne
Netznutzung) zwischen dem Netznutzer und einem oder mehreren Gaslieferanten.

> Ausspeisevertrag
(in Kürze hier zu finden)


Netzkopplungsvertrag

Gegenstand dieses Vertrages ist die Verbindung zwischen zwei Netzen. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und wird zwischen dem Netzbetreiber und der EVA GmbH geschlossen.


Anmeldebestätigung als Lieferer von Erdgas

Der Nachweis der Anmeldung für Lieferer von Erdgas gemäß § 38 Abs. 3 des Energiesteuergesetzes
wird von der EVA GmbH zum Download zur Verfügung gestellt.

Verträge in Messwesen

Messrahmenvertrag

Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Netzbetreiber und Messdienstleister im Zusammenhang mit der Durchführung der Messung im Sinne des § 3 Nr. 26c EnWG unabhängig von der Energieflussrichtung.  


Messstellenrahmenvertrag

Dieser Vertrag regelt die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs i. S. d. § 3 Nr.26b EnWG und gegebenenfalls der Messung i. S. d. § 3 Nr.26c EnWG im Bereich Gas durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet des Netzbetreibers. 

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