Teilnahmebedingungen für Social-Media-Gewinnspiele auf Facebook und Instagram der Energieversorgung Alzenau GmbH 

Die Energieversorgung Alzenau GmbH, Mühlweg 1, 63755 Alzenau (nachfolgend „Veranstalter“ oder „wir“ bzw. „uns“) führt das Gewinnspiel „VIP-Karten FC Bayern Alzenau gegen Turabdin-Babylon Pohlheim“ auf den Social Media-Präsenzen „eva.alzenau“ auf Instagram und Facebook (nachstehend „Aktion“)  durch. Dafür gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen. 

Wer am Gewinnspiel teilnimmt, akzeptiert damit unsere Teilnahmebedingungen.

1. Keine Verbindung zu Instagram

Die Aktion steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram oder Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Empfänger der für die Teilnahme bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram, Facebook oder Meta, sondern der Veranstalter, die Energieversorgung Alzenau GmbH:

Energieversorgung Alzenau GmbH
Mühlweg 1
63755 Alzenau

Telefon 06023-949-444
Telefax 06023-949-491

Registergericht Aschaffenburg
Handelsregister: HRB 7021
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 197181616


2. Gewinn und Teilnahme

Verlost werden insgesamt 3 × 2 VIP-Karten für das Heimspiel des FC Bayern Alzenau gegen Turabdin-Babylon am Samstag, 17.10.2026, um 14 Uhr in der MAIREC-Arena in Alzenau. 

Es werden drei Gewinner ausgelost. Jede Gewinnerin bzw. jeder Gewinner erhält zwei VIP-Karten. 

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist sowohl über Instagram als auch über Facebook möglich. Um an der Verlosung teilzunehmen, musst du Folgendes tun: 

  • Folge der EVA Alzenau auf der jeweiligen Plattform.
  • Like den Gewinnspiel-Beitrag.
  • Beantworte in den Kommentaren die Frage: „Mit wem würdest du das Spiel besuchen?“
     

Alle gültigen Teilnahmen auf Instagram und Facebook werden für die Gewinnerermittlung in einem gemeinsamen Lostopf zusammengeführt.

Jede teilnahmeberechtigte Person wird nur einmal im Lostopf berücksichtigt. Eine Teilnahme auf Instagram und zusätzlich auf Facebook erhöht die Gewinnchance nicht. Nimmt eine Person auf beiden Plattformen teil, wird sie bei der Gewinnerermittlung nur einmal berücksichtigt.

Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. 

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich uneingeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mit der Teilnahme erkennen die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen an. Eine Mehrfachteilnahme ist ausgeschlossen. Mitarbeitende der mit der Konzeption beauftragten Agentur, des Veranstalters und/oder verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige und Lebenspartner sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 

Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise: 

(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit dem Zugang der Aktion oder der Durchführung der Aktion, 
(b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, 
(c) bei Kommentaren, die gegen die Instagram-Richtlinien verstoßen, 
(d) bei unlauterem Handeln oder 
(e) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Aktion. 
 

3. Gewinnerziehung und -benachrichtigung

Unter allen gültigen Teilnahmen auf Instagram und Facebook werden am 14.10.2026 drei Gewinner per Zufallsprinzip ausgelost. 

Hierfür werden die gültigen Teilnahmen beider Plattformen in einem gemeinsamen Lostopf zusammengeführt. Jede teilnahmeberechtigte Person wird unabhängig davon, ob sie auf Instagram, Facebook oder auf beiden Plattformen teilgenommen hat, maximal einmal bei der Auslosung berücksichtigt.

Die Gewinner werden ausschließlich durch einen Kommentar unter dem Gewinnspiel-Beitrag auf Instagram oder Facebook benachrichtigt. Die Energieversorgung Alzenau GmbH fordert in der Gewinnbenachrichtigung nicht zur Angabe von Bankdaten oder anderen Zahlungsinformationen auf. 

Sofern ein Gewinner nicht innerhalb von 24 Stunden nach Veröffentlichung der Gewinnbenachrichtigung die Annahme des Gewinns per Direktnachricht an die EVA Alzenau erklärt, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird der Gewinn erneut unter den übrigen Teilnehmenden verlost. 

Die Bereitstellung der Karten erfolgt per E-Mail 


4. Teilnahmezeitraum

Die Teilnahme ist ab Veröffentlichung des Gewinnspiel-Beitrags bis Mittwoch, 14.10.2026 um 15 Uhr über Instagram und Facebook möglich. Teilnahmen, die nach dem Teilnahmeschluss eingehen, werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt. 


5. Abbruch und Beendigung der Aktion

Der Veranstalter ist berechtigt, die Aktion aus wichtigem Grund vorzeitig ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Das gilt insbesondere bei Störungen aus technischen, organisatorischen oder rechtlichen Gründen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion verhindern. 


6. Haftung

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die den Teilnehmenden durch ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Veranstalters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen) entstehen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit der Teilnehmenden. 


7. Sonstiges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein klagbarer Anspruch auf den Gewinn oder die Auszahlung des Barwerts besteht nicht. Der Gewinn ist nicht austauschbar und kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem die betreffende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.