Teilnahmebedingungen für die Trikotaktion der Energieversorgung Alzenau GmbH 

Die Energieversorgung Alzenau GmbH, Mühlweg 1, 63755 Alzenau (nachfolgend „Veranstalter“ oder „wir“ bzw. „uns“) führt die Aktion „Trikotaktion für Kinder- und Jugendsportmannschaften“ auf den Social-Media-Plattformen Instagram und Facebook (nachstehend „Aktion“) durch. Dafür gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen. 

Wer am Gewinnspiel teilnimmt, akzeptiert damit unsere Teilnahmebedingungen.

1. Keine Verbindung zu Instagram oder Facebook

Die Aktion steht in keiner Verbindung zu Instagram oder Facebook und wird in keiner Weise von Instagram oder Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Empfänger der für die Teilnahme bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram bzw. Facebook, sondern der Veranstalter, die Energieversorgung Alzenau GmbH. 

Energieversorgung Alzenau GmbH
Mühlweg 1
63755 Alzenau

Telefon 06023-949-444
Telefax 06023-949-491

Registergericht Aschaffenburg
Handelsregister: HRB 7021
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 197181616


2. Gewinn und Teilnahme

Im Rahmen der Aktion sponsert die Energieversorgung Alzenau GmbH einer Kinder- oder Jugendsportmannschaft einen neuen Trikotsatz.

Der genaue Umfang und Wert des Trikotsatzes richtet sich nach der jeweiligen Sportart und der erforderlichen Mannschaftsgröße. Die konkrete Ausgestaltung und das Branding erfolgen in Abstimmung mit dem Veranstalter und dem von ihm ausgewählten Lieferanten. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.

Mitmachen können Kinder- und Jugendsportmannschaften bis einschließlich U19 – unabhängig von der Sportart.

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Mannschaften bzw. Vereine aus der Region rund um Alzenau. Als „Region“ im Sinne dieser Aktion gelten Vereine bzw. Mannschaften, deren Vereinssitz in 63755 Alzenau liegt.

Maßgeblich ist der offizielle Sitz des Vereins. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmeberechtigung anhand der angegebenen Vereinsdaten zu überprüfen.

Die Teilnahme muss durch eine volljährige und zur Vertretung der Mannschaft bzw. des Vereins berechtigte Person erfolgen.

Für die Teilnahme ist Folgendes erforderlich:

  • Die Mannschaft erstellt ein Bewerbungsvideo zum Thema „Warum sollten wir den Trikotsatz gewinnen?“.
  • Das Bewerbungsvideo wird innerhalb des Teilnahmezeitraums als öffentlicher Beitrag bzw. öffentliches Reel auf Instagram oder Facebook veröffentlicht.
  • Das veröffentlichende Profil muss während des gesamten Teilnahmezeitraums öffentlich zugänglich sein, damit der Veranstalter den Beitrag und die Anzahl der Likes bzw. Reaktionen einsehen kann.
  • Im Beitrag muss die Energieversorgung Alzenau GmbH bzw. der jeweilige Social-Media-Account der EVA eindeutig markiert werden.
  • Das Bewerbungsvideo muss bis zum Ende des Teilnahmezeitraums öffentlich abrufbar bleiben.

 

Pro Mannschaft ist nur eine Teilnahme zulässig.

Die teilnehmende Person bzw. der teilnehmende Verein trägt die Verantwortung dafür, dass für sämtliche im Bewerbungsvideo erkennbaren Personen die erforderlichen Einwilligungen zur Aufnahme, Veröffentlichung und Teilnahme an der Aktion vorliegen. Dies gilt insbesondere bei minderjährigen Personen für gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen der Erziehungsberechtigten.

Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

Mitarbeitende der mit der Konzeption beauftragten Agentur, des Veranstalters und/oder verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige und Lebenspartner:innen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende von der Aktion auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, insbesondere:

(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit der Teilnahme oder Durchführung der Aktion,
(b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
(c) bei Bewerbungsvideos, Beiträgen, Kommentaren oder sonstigen Inhalten, die gegen die Richtlinien von Instagram oder Facebook verstoßen,
(d) bei unlauterem Handeln,
(e) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Aktion oder
(f) bei begründetem Verdacht auf gekaufte, automatisiert erzeugte, manipulierte oder auf andere unzulässige Weise erlangte Likes bzw. Reaktionen.

Der Veranstalter behält sich vor, auffällige Like- bzw. Reaktionsaktivitäten zu prüfen. Bestehen hinreichende Anhaltspunkte für eine Manipulation, kann die betreffende Teilnahme von der Wertung ausgeschlossen werden. 
 

3. Gewinnerziehung und -benachrichtigung

Gewinner der Aktion ist die teilnehmende Mannschaft, deren gültiges Bewerbungsvideo zum Ende des Teilnahmezeitraums die höchste Anzahl an Likes bzw. Reaktionen aufweist.

Maßgeblich ist die am Freitag, 18.12.2026, um 16:00 Uhr vom Veranstalter festgestellte und dokumentierte Anzahl der Likes bzw. Reaktionen auf dem jeweiligen Originalbeitrag.

Auf Instagram zählt jedes „Gefällt mir“ als eine Stimme. Auf Facebook zählt jede über die Plattform abgegebene Reaktion als eine Stimme – unabhängig von der gewählten Reaktionsart (z. B. „Gefällt mir“ oder „Love“). Mehrere Reaktionen desselben Accounts auf denselben Beitrag werden nicht mehrfach gewertet.

Likes bzw. Reaktionen verschiedener Veröffentlichungen oder Plattformen werden nicht zusammengerechnet. Maßgeblich ist ausschließlich der für die Teilnahme eingereichte und mit der EVA-Markierung versehene Originalbeitrag.

Wird dasselbe Bewerbungsvideo sowohl auf Instagram als auch auf Facebook veröffentlicht, muss für die Teilnahme eindeutig festgelegt werden, welcher der beiden Beiträge gewertet werden soll.

Bei einem Gleichstand zwischen zwei oder mehreren Mannschaften mit der höchsten Anzahl gültiger Likes bzw. Reaktionen entscheidet das Los zwischen diesen Mannschaften.

Der Gewinnerverein bzw. die für die Teilnahme verantwortliche Person wird nach Abschluss der Aktion über den jeweiligen Social-Media-Kanal benachrichtigt.

Die Energieversorgung Alzenau GmbH fordert im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung nicht zur Angabe von Bankdaten oder anderen Zahlungsinformationen auf.

Sofern der Gewinnerverein bzw. die verantwortliche Person nicht innerhalb von 72 Stunden nach der Gewinnbenachrichtigung die Annahme des Gewinns erklärt, verfällt der Gewinn. In diesem Fall erhält die Mannschaft mit der nächsthöheren Anzahl gültiger Likes bzw. Reaktionen den Gewinn. Bei einem zuvor bestehenden Gleichstand kann erneut per Los entschieden werden.

Die weitere Abstimmung zu Anzahl, Größen, Gestaltung, Branding und Übergabe des Trikotsatzes erfolgt anschließend direkt zwischen dem Gewinnerverein und der Energieversorgung Alzenau GmbH. 


4. Teilnahmezeitraum

Die Teilnahme beginnt am 08.10.2026, um 12:00 Uhr und endet am Freitag, 18.12.2026, um 16:00 Uhr.

Bis zu diesem Zeitpunkt können Bewerbungsvideos veröffentlicht und Likes bzw. Reaktionen gesammelt werden.

Für die Gewinnerermittlung werden ausschließlich Likes bzw. Reaktionen berücksichtigt, die am 18.12.2026 um 16:00 Uhr auf dem jeweiligen Bewerbungsvideo öffentlich sichtbar sind.

Beiträge, die nach dem Teilnahmeschluss veröffentlicht werden, werden bei der Aktion nicht berücksichtigt. 

5. Inhalte und Rechte am Bewerbungsvideo 

Die Teilnehmenden versichern, dass sie über die für die Veröffentlichung des Bewerbungsvideos erforderlichen Rechte verfügen und durch die Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden. 

Die Bewerbungsvideos dürfen insbesondere keine rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, jugendgefährdenden oder sonstigen unangemessenen Inhalte enthalten und nicht gegen die jeweils geltenden Richtlinien von Instagram oder Facebook verstoßen. 

Bei Aufnahmen von Minderjährigen liegt es in der Verantwortung der teilnehmenden Person bzw. des Vereins, die für Aufnahme und Veröffentlichung erforderlichen Einwilligungen der Erziehungsberechtigten einzuholen. 

Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass der Veranstalter den öffentlich veröffentlichten Beitrag im Zusammenhang mit der Aktion über die plattformeigenen Funktionen auf seinen Social-Media-Kanälen teilen bzw. weiterverbreiten darf. Eine darüber hinausgehende Nutzung erfolgt nur nach entsprechender Abstimmung. 


6. Abbruch und Beendigung der Aktion

Der Veranstalter ist berechtigt, die Aktion aus wichtigem Grund vorzeitig ohne Vorankündigung abzubrechen oder anzupassen.

Dies gilt insbesondere bei technischen, organisatorischen oder rechtlichen Gründen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion verhindern. Diese Regelung entspricht auch der verwendeten Vergleichsvorlage.  


7. Haftung

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die den Teilnehmenden durch ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Veranstalters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstehen.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen.

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. 

 

8. Datenschutz

Im Rahmen der Aktion werden personenbezogene Daten verarbeitet, soweit dies für die Durchführung der Aktion, die Ermittlung und Benachrichtigung des Gewinnervereins sowie die Abwicklung des Gewinns erforderlich ist.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Aktion werden in den Datenschutzhinweisen der Energieversorgung Alzenau GmbH bereitgestellt.

Die Vergleichsvorlage sieht ebenfalls eine gesonderte Datenschutzregelung vor und führt dort unter anderem die verarbeiteten Social-Media-Nutzernamen sowie Zweck, Empfänger und Speicherdauer der Daten auf.  


9. Sonstiges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein klagbarer Anspruch auf den Gewinn oder die Auszahlung des Barwerts besteht nicht.

Der Gewinn ist nicht austauschbar und kann nicht auf andere Vereine oder Mannschaften übertragen werden.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem die betreffende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

Hinweis zur finalen Freigabe: Die zugrunde gelegte Vorlage weist ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahmebedingungen durch den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens geprüft werden müssen.