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Förderung E-Mobilität 

Nach der Förderung von Ladestationen für Privatpersonen sind nun Unternehmen und Kommunen an der Reihe:  Sie können für neue Ladestationen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge staatliche Fördergelder bei der KfW-Bank beantragen. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und ist auf 900 Euro pro Ladepunkt begrenzt. 

100 Prozent Ökostrom als Bedingung

Die Ladeleistung darf bis zu 22 Kilowatt betragen. Damit können die Akkus vieler Elektrofahrzeuge bei mehrstündigen Standzeiten vollständig geladen werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der fürs Laden genutzte Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zuschuss bis zu 900 Euro pro Ladepunkt
  • für den Kauf und die Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
  • zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten
  • für Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen
  • Zuerst Antrag stellen, danach Lade­station bestellen und Installationsarbeiten beauftragen


Weitere Informationen für Unternehmen zu Konditionen, Antragsformularen sowie häufige Fragen finden Sie unter
>> www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen

Die Mittel für Privatpersonen  sind derzeit erschöpft. Weitere Informationen dazu finden Sie hier
>> www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen

Wo kaufe ich eine Wallbox?

Bei unserem Partner energielösung.de. finden Sie nicht nur sämtliche Informationen rund um den Förderungsantrag, sondern können auch die für Sie passende Wallbox bestellen. 

Wichtig: Sie sollten unbedingt auch von Ihrem Elektroinstallateur klären lassen, ob die nötige Leistung für eine Wallbox an Ihrem Haus abrufbar ist! Wir beraten Sie gerne, welcher Tarif am besten zur Wallbox passt.

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