Zählerstand ablesen und melden
Ablesung 2025 hat begonnen - Einsendeschluss 31.12.2025
Die EVA ist als Netzbetreiber im gesamten Versorgungsgebiet für die Ermittlung der Zählerstände verantwortlich – unabhängig davon, bei welchem Energieversorger Sie Kunde sind. Unterstützt wird die EVA bei der Ablesung in diesem Jahr vom Ingenieurbüro für Industrieanlagen GmbH (Ifi). Deshalb verschickt die Ifi im November eine Ablesekarte per Post mit der Bitte, den Stand Ihrer Gas- und Stromzähler selbst abzulesen.
So einfach teilen Sie uns Ihren Zählerstand mit
Sie können uns Ihren aktuellen Zählerstand auf verschiedenen Wegen mitteilen. Denken Sie bitte daran, Ihren Zählerstand rechtzeitig zu erfassen. Liegt uns bis 31. Dezember 2025 kein aktueller Zählerstand vor, muss dieser aufgrund gesetzlicher Vorgaben geschätzt werden anhand von Vorjahreswerten.
Neben Ihren persönlichen Daten sind folgende Werte zu übermitteln:
- Datum der Ablesung
- Zählerstand in kWh (Strom) oder m3 (Erdgas)
- Zählernummer des Strom- oder Gaszählers
Sie wünschen eine stichtagsgenaue Abrechnung zum 31. Dezember?
Sofern Sie eine stichtagsgenaue Abrechnung zum 31. Dezember wünschen, erfassen Sie bitte genau dieses Datum als Ablesetag. Beachten Sie außerdem: Die Übermittlung Ihres Zählerstandes ist nur einmal möglich. Ihre Zählernummer(n) finden Sie auf der Rückseite des Informationsschreibens oder auf Ihren Abrechnungen.
Umstellung des Ablesungs-Rhythmus
Ab dem Jahr 2026 wird die EVA auf eine unterjährige Ablesung umstellen. Die Ablesung wird dann während des Jahres abwechselnd als Kundenselbstablesung sowie durch Ableser durchgeführt. D. h. jedes dritte Jahr wird eine persönliche Ablesung vor Ort durch Mitarbeitende der Firma Ifi durchgeführt. In den Jahren dazwischen erhalten sie eine Aufforderung zur Selbstablesung.
