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Infos zum Notfallplan Gas

Ende März wurde von der Bundesregierung die erste Stufe des Gasnotfallplans ausgerufen. Aufgrund der Gaslieferengpässe in Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 23.06.2022 die zweite Stufe, die so genannte „Alarmstufe“ angeordnet.

Die Alarmstufe (2. Stufe des Gasnotfallplans) tritt in Kraft, wenn sich die Gasversorgung erheblich verschlechtert, der Markt die Nachfrage aber selbst regulieren kann und sich die Versorger noch in Eigenregie um eine Entspannung der Lage kümmern.

Wichtig zu wissen: Aktuell herrscht noch kein Gasmangel! Grundsätzlich wird jedoch dazu aufgerufen, Gas zu sparen, wo immer dies möglich ist, um sich auf den Winter vorzubereiten.

Die Ausrufung der Alarmstufe hat noch keine unmittelbaren Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Laut Gesetz dürfen Gas-Versorger in dieser Stufe ihre Preise kurzfristig erhöhen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Bundesnetzagentur zuvor eine „erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland“ festgestellt hat. 

Der Notfallplan umfasst insgesamt drei Eskalationsstufen: Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe. Erst in der letzten Stufe, der Notfallstufe, kann der Staat aktiv in den Gasmarkt eingreifen, jedoch gehören Haushaltskunden ebenso wie Krankenhäuser oder soziale Einrichtungen zu den besonders geschützten Gruppen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Notfallplan Gas finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (FAQ).

Als Gasverteilnetzbetreiber möchte wir zu den wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang informieren.

Was passiert bei einer Gasmangellage im Netz?

Sollte es zu einem Engpass zum Beispiel durch eine nationale Gasmangellage kommen, greifen in Deutschland und Europa klare behördliche Regeln und Sicherungsmechanismen (gem. EnWG §16.1 und §16.2).

Die Netzbetreiber, ausgehend vom Fernleitungsnetzbetreiber, haben im Rahmen ihrer Systemverantwortung für ihr jeweiliges Netz, Gefährdungen oder Störungen durch netz- und marktbezogene Maßnahmen zu beseitigen.

Das betrifft insbesondere die Anpassung von Gaseinspeisungen, Gastransporten und Gasausspeisungen entsprechend den Erfordernissen für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb.

Welche Verbraucher sind von Abschaltungen betroffen?

Es existiert laut EnWG eine Priorisierung von möglichen Abschaltungen.

Der überwiegende Teil der Gaskunden ist per Gesetz geschützt und wird nicht abgeschaltet. Auch bei einem geringen Gasdruck können Haushalte weiterhin versorgt werden.

Geschützte Kunden sind u.a. Privathaushalte und Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, wie zum Beispiel Krankenhäuser, Altenheime und Einrichtungen, die für das Funktionieren des öffentlichen Lebens notwendig sind, wie zum Beispiel Feuerwehr, Polizei, Technisches Hilfswerk und Bundeswehr.

Nichtgeschützte Kunden wie große Industriebetriebe (gemäß Regelungen im Netzanschlussvertrag), werden vorab informiert und können durch den Netzbetreiber aufgefordert werden, ihren Gasbezug zu reduzieren oder einzustellen.

Diese Aufforderung erfolgt nur, wenn der vorgelagerte Fernleitungsbetreiber dazu anweist. Eine aktive Trennung der Kunden vom Netz findet nicht statt.

Was passiert bei Ausbleiben der Gasflüsse aus Russland?

Derzeit gibt es keine verminderten Gasimporte, auch sind uns keine technischen Anzeichen zu Druckschwankungen an unseren Übergabepunkten zum vorgelagerten Netz bekannt.

Die Lage wird jedoch von allen Netzbetreibern intensiv beobachtet. Die Bayernwerk Netz GmbH steht in ständigem Austausch mit dem vorgelagerten Fernleitungsnetzbetreiber.

Deutschland verfügt derzeit über vorhandene Speicherkapazitäten, die einen für die Jahreszeit normalen Füllstand aufzeigen. Für die Zukunft liegen uns derzeit noch keine belastbaren Informationen vor.  

Info-Blatt des BDEW

Der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. hat zu diesem Thema ein Informationsblatt mit den wichtigsten Hintergründen und Fakten für Gaskunden herausgegeben. Die Unterlage können Sie hier mit freundlicher Genehmigung des BDEW gern herunterladen:

Täglicher Lagebericht der Bundesnetzagentur (BNetzA)

Die Bundesnetzagentur BNetzA stellt außerdem täglich einen Lagebericht zur aktuellen Situation und Entwicklung der Gasversorgung in Deutschland auf ihrer Webseite zur Verfügung. Über folgenden Link können Sie den Lagebericht einsehen:

>> zum täglichen Lagebericht der Gasversorgung der Bundesnetzagentur

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