Menü

Energiepreise einfach erklärt

Die Preise für Gas und Strom  sind in der vergangenen Zeit stark gestiegen. Grund sind die explosionsartig gestiegenen EInkaufspreise, die die Versorger am Energiemarkt bezahlen. Wie setzen sich  Gas- und Strompreis eigentlich zusammen? 

Ihr Gaspreis setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen

Gaspreise für Haushalte

Durchschnittliche Zusammensetzung des Gaspreises 2022 für Haushalte in Deutschland. 

(Quelle: BDEW, Stand 4/2022)

1. Steuern, staatliche Abgaben und Umlagen

Ein großer Teil des Gaspreises besteht aus staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen. Diese werden von allen Gaskunden über den Gaspreis getragen. 

Damit die Gasversorgung in Deutschland auch weiterhin gesichert ist, hat die Bundesregierung  zum 1. Oktober 2022 neue Umlagen beschlossen: die Gasbeschaffungsumlage und die Speicherumlage.

2.Netzentgelte

Für die Nutzung und Wartung der Gasnetze sowie der Gaszähler erheben der Netz- und der Messstellenbetreiber die für alle Gasvertriebe geltenden Entgelte.

3. Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb und Dienstleistungen des Lieferanten

Dieser Bestandteil wird durch den Wettbewerb im Gasmarkt bestimmt.

Gaspreis erklärt - Steuern, Abgaben und Umlagen

Insgesamt gibt es  aktuell sechs verschiedene Steuern, Abgaben und Umlagen auf den Gaspreis. 

Quelle: BDEW, Stand 10/2022

Kosten für Emissionszertifikate 2022 ("CO2-Preis")Die Kosten für Emissionszertifikate wurden im Rahmen des Klimapakets mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eingeführt. Dieses Gesetz verpflichtet Energieversorger seit 2021 für das Gas, das sie verbrauchen oder an ihre Kunden liefern, sogenannte Emissionszertifikate einzukaufen. Der Kaufpreis ist dann am Ende auch ein Teil der Gasrechnung.  

Ziel ist es, CO2-Emissionen zu reduzieren. Denn wenn Gas mehr kostet, sinkt der Verbrauch und führt damit auch zu weniger umweltschädlichen CO2-Emissionen. Das eingenommene Geld wird in Klimaschutzmaßnahmen gesteckt und für Entlastungen der Bürger genutzt – zum Beispiel bei Stromkosten. 

Der neue CO2-Preis beträgt seit Januar 2021 zunächst 25 Euro. Danach wird er schrittweise auf bis zu 55 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2025 steigen. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten. 
EnergiesteuerDie Energiesteuer wird nach dem Energiesteuergesetzt erhoben.  Damit sollen Anreize geschaffen werden, den Energieverbrauch zu senken und Ressourcen schonende Produkte nachzufragen und zu entwickeln. 
KonzessionsabgabeDie Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune dafür, dass Straßen und Wege für den Betrieb von Stromleitungen benutzt werden können. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh. (§2 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV).
Gasspeicherumlage
neu: ab 1. Oktober 2022
Die Gasspeicher dienen der Versorgungssicherheit. Im Winter wird deutlich mehr Gas benötigt, als importiert werden kann. Der Ausgleich erfolgt über die eingespeicherten Mengen. Wegen des kalten Winters 2021 waren die Speicher kaum noch gefüllt. Ziel ist es nun, die gesetzlich vorgegebenen Füllstände zu erreichen. Mit dieser Aufgabe ist die Trading Hub Europe beauftragt. Die Kosten für den Einkauf der erforderlichen Gasmengen werden über die Speicherumlage auf alle Kunden verteilt. Den Mindestwert der Speicherstände hat der Gesetzgeber genau festgelegt: zum 1. September 75 Prozent, zum 1. Oktober 85 Prozent und zum 1. November 95 Prozent. 

Die Gasspeicherumlage liegt bei 0,059 Ct/kWh. Die Anpassung ist alle sechs Monate möglich. Es gibt für die erste Umlageperiode eine Ausnahme: Hier ist eine Anpassung bereits nach drei Monaten, also am 31.12.2022, möglich.
Mehrwertsteuer 7 %Die Mehrwertsteuer gilt für alle Bestandteile des Gaspreises und wird befristet auf 7% reduziert.

Ihr Strompreis setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen

Die Strombeschaffung macht nur etwa die Hälfte des Strompreises aus. Die andere Hälfte entfällt auf Steuern, Abgaben und Umlagen sowie Netzentgelte der Netzbetreiber. 

Strompreis für Haushalte 
Durchschnittliche Zusammensetzung des Strompreises für einen Haushalt in Deutschland mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh. 

(Quelle: BDEW, Stand 8/2022)

1. Steuern, staatliche Abgaben und Umlagen

Ein großer Teil des Strompreises besteht aus staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen. Diese werden von allen Stromkunden über den Strompreis getragen. Im Bundesdurchschnitt machen sie inzwischen etwa 39 Prozent des Strompreises (brutto) aus. 

Zum 1. Juli 2022 hat die Bundesregierung beschlossen, die EEG-Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien zu streichen. Diesen Wegfall hat die EVA vollständig an ihre Kundinnen und Kunden weitergegeben. Der Anteil an Umlagen und Steuern ist somit im Juli deutlich gefallen auf 29 Prozent.

2. Netzentgelte

Für die Nutzung der Stromnetze, also den Transport und die Verteilung von Energie, erheben die Netzbetreiber die für alle Stromvertriebe geltenden Netzentgelte. Sie sind regional zum Teil sehr unterschiedlich. Im Bundesdurchschnitt belaufen sie sich auf etwa 22 Prozent des Strompreises. 

3. Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb und Dienstleistungen des Lieferanten

Nur dieser Kostenbestandteil wird durch den Wettbewerb im Strommarkt bestimmt. Die Kosten entstehen für den Stromeinkauf, die Verwaltung und den Vertrieb. Sie sind 2022 aufgrund der stark angestiegenen Energiepreise im Großhandel  für Haushaltstarife durchschnittlich um 72 Prozent (+ 5,72 ct/kWh) gestiegen. Ihr Anteil am Strompreis für Haushaltskunden beträgt 2022 im ersten Halbjahr 39 Prozent

Strompreis erklärt - Steuern, Abgaben und Umlagen

Insgesamt gibt es acht verschiedene Steuern, Abgaben und Umlagen auf den Strompreis

Quelle: BDEW Stand 8/2022

StromsteuerDie Stromsteuer wurde im Rahmen des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform am 1. April 1999 in Deutschland als „Ökosteuer“ eingeführt. 
KonzessionsabgabeDie Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune dafür, dass Straßen und Wege für den Betrieb von Stromleitungen benutzt werden können. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh. (§2 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV)).
EEG-UmlageMit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien gesetzlich gefördert. Sie betrug bis 30. Juni 3,723 Cent.
KWKG-UmlageMit der KWK-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gesetzlich gefördert. 
§ 19 Abs. 2 StromNEV-UmlageMit der § 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten gesetzlich finanziert. Mit der § 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten gesetzlich finanziert. 
Offshore-NetzumlageDie Offshore-Netzumlage ist ein Aufschlag auf die Netzentgelte und damit auf den Strompreis in Deutschland. Die Umlage gleicht Einnahmeausfälle durch Netzunterbrechungen ab 10 Tagen oder einen verspäteten Anschluss an das Stromnetz für Offshore-Windpark-Betreiber aus.
Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaVMit der Umlage für abschaltbare Lasten werden Vergütungszahlungen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) an Anbieter von sogenannter "Abschaltleistung" ausgeglichen. 
Mehrwertsteuer 19 %Die Mehrwertsteuer wird auf den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen erhoben.
Seite drucken