Wer benötigt ihn ab wann
Energieausweis - Einführung Schritt für Schritt
Hauseigentümer, deren Wohngebäude bis Ende 1965 erbaut wurden, müssen Mietern oder Kaufinteressenten seit dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen. Ein halbes Jahr später - seit dem 1. Januar 2009 - galt dies für alle Wohngebäude. Für Büro- oder andere Nichtwohngebäude wurde der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung ab dem 1. Juli 2009 zur Pflicht.