Der Ausweis fürs Haus
Für Neubauten ist der Gebäudeenergieausweis bereits seit 2002 verpflichtend. Seit Inkrafttreten der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) zum 1. Oktober 2007 gilt er auch für alle Bestandsgebäude.
Der Energieausweis hilft bei Kauf, Bau oder Anmietung, die Energieeffizienz eines Gebäudes einzuschätzen. Er enthält auf fünf Seiten die wesentlichen Gebäudedaten, das Energielabel sowie Vergleichswerte und Modernisierungsempfehlungen. So können Mieter oder Käufer einfach ablesen, ob sie mit hohen oder niedrigen Energiekosten rechnen müssen.