Netzengpässe - Übertragungsrichtung - prognostizierte Dauer
§ 15 Abs. 5 und Abs. 4 StromNZV
Gemäß § 15 StromNZV sind Elektrizitätsverteilnetzbetreiber zum
Engpassmanagement verpflichtet.
Im Netzgebiet der Energieversorgung Alzenau GmbH bestehen keine Eng-
pässe, die eine Bewirtschaftung der verfügbaren Leitungskapazitäten
erforderlich machen. Das Stromnetz ist für die anfallenden Leistungs-
anforderungen ausreichend dimensioniert.