Netzentgelte Strom
 | Veröffentlichungspflicht nach § 20 Abs. 1 EnWG:Das in 2011 novellierte EnWG sieht in § 20 Abs. 1 vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Dieser Verpflichtung kommen wir hinsichtlich der Netzentgelte für das Jahr 2012 hiermit nach. Die Energieversorgung Alzenau GmbH hat auf Basis derzeitiger Erkenntnisse die Erlösobergrenze für 2012 ermittelt und darauf aufbauend die Netzentgelte für das Jahr 2012 kalkuliert. Das Preissystem ist nach dem Kostenverursachungsprinzip gestaltet, das heißt, jeder Nutzer des Netzes der Energieversorgung Alzenau GmbH zahlt nur die von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Energieversorgung Alzenau GmbH garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes eine faire Behandlung nach objektiven und einheitlichen Kriterien. Zzgl. zu den Netzentgelten wird voraussichtlich ab dem 1. Januar 2012 aufgrund der am 4. August 2011 in Kraft getretenen Neufassung des § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung eine bundesweite Umlage der durch individuelle Netzentgelte entstehenden Mindereinnahmen, der sogenannten § 19 StromNEV - Umlage, berechnet (gemäß § 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV i.V.m. § 9 Abs. 7 KWK-G). |
In den Netzentgelten sind enthalten:
- Kosten der vorgelagerten Netz- und Umspannebenen,
- Nutzung der Netzinfrastruktur (Leitungen, Transformatoren, Schaltanlagen usw.),
- Bereitstellung der Systemdienstleistungen (Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Versorgungswiederaufbau und Betriebsführung),
- Deckung der beim Stromtransport auftretenden Netzverluste.
Anhand unserer Preisblätter haben Sie die Möglichkeit, das für Sie relevante Netzentgelt zu ermitteln.
Wir weisen darauf hin, dass Änderungen der für das folgende Kalenderjahr bislang ermittelten Netzentgelte weiterhin bis spätestens zum 1. Januar 2012 vorbehalten bleiben müssen. Dies ergibt sich insbesondere aus einer möglichen Änderung der vorgelagerten Netzentgelte, auf die wir keinen Einfluss haben. Die Änderungen können sich jedoch beispielsweise auch aufgrund anderer regulatorischer Vorgaben ergeben.
Preisblätter für Netzkunden (Entnahmestellen):
Netzentgelte für Entnahmestellen mit ¼-h-Lastgangmessung (Preisblatt LG)
Preisblatt LG downloaden (PDF, 65 KB)
Netzentgelte für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung (Preisblatt LP)
Preisblatt LP downloaden (PDF, 61 KB)
Netzentgelte für Entnahmestellen mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen (Preisblatt UV)
Preisblatt UV downloaden (PDF, 47 KB)
Entgelte für Messung und Abrechnung (Preisblatt MA)
Preisblatt MA downloaden (PDF, 73 KB)
Entgelt für Reservenetzkapazität bei Ausfall von Erzeugungsanlagen (Preisblatt RN)
Preisblatt RN downloaden (PDF, 56 KB)
Entgelt für Blindstromlieferung (Preisblatt BS)
Preisblatt BS downloaden ( PDF. 45 KB)
Preise für Mehr- und Mindermengen (Preisblatt MM)
Preisblatt MM downloaden (PDF, 43 KB)
§ 19 StromNEV-Umlage
Preisblatt § 19 Umlage downloaden (PDF, 66 KB)
Gesamtversion 2012: Preise für die Nutzung des Elektrizitätsverteilungsnetzes, gültig vom 01.01.2012 bis 31.12.2012
Preisblätter als pdf herunterladen (PDF, 139 KB)
Gesamtversion 2011: Preise für die Nutzung des Elektrizitätsverteilungsnetzes, gültig vom 01.01.2011 bis 31.12.2011
Preisblätter als pdf herunterladen (PDF, 163 KB)
Gesamtversion 2010: Preise für die Nutzung des Elektrizitätsverteilungsnetzes, gültig vom 01.01.2010 bis 31.12.2010
Preisblätter als pdf herunterladen (PDF, 143 KB)
Konzessionsabgabesatz der von der Energieversorgung Alzenau GmbH versorgten Kommune.