19.05.2012 03:39:46 Uhr

Netzverluste (§ 10 Strom NEV Abs. 2)

Nach § 10 StromNEV sind Betreibe rvon Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet, die Höhe der
Durchschnittsverluste je Netz- und Umspannebene des Vorjahres sowie die durchschnittlichen
Beschaffunfskosten der Verlustenergie auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Netzverluste § 10 Abs. 2 StromNEV
Netzverluste je Netz- und UmspannebeneNetzverluste in %Netzverluste in kWh
Netzebene MS0,40658.233
Umspannebene MS/NS0,80639.643
Netzebene NS1,761.403.736
Beschaffungskosten Verlustenergie
Durchschnittliche Kosten5,851 ct/kWh