Nach § 17 StromNZV sind Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen verpflichtet, folgendenetzrelevanten Daten in geeigneter Form, zumindest aber auf ihrer Internetseite, zu veröffentlichen.
Jahreshöchstlast und Lastverlauf als viertelstündlicheLeistungsmessung(§17 Abs. 2, Nr. 1 StromNZV)(in Kürze hier zu finden)
Netzverluste je Netz- und Umspannebene(§ 17 Abs. 2, Nr. 2 StromNZV)
Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden undSummernlast der Netzverluste(§ 17 Abs. 2, Nr. 3 Srom NZV)(in Kürze hier zu finden)
Summenlast der Fahrplanprognosen(§ 17 Abs. 2 Nr. 4 StromNZV)Bezug aus vorgelagerter Netz- oder Umspannebene(§ 17 Abs. 2, Nr. 5 StromNZV)(in Kürze hier zu finden)
Summe aller Einspeisungen(§ 17 Abs. 2, Nr. 6 StromNZV)
Mengen und Preise der Verlustenergie(§ 17 Abs. 2 Nr. 7 StromNZV)