19.05.2012 03:38:18 Uhr

Messstellenbetrieb

EDL21 - Basisinformationen

Umsetzung der Regelungen des EnWG zum Messwesen ab 2010

BILD: Netz_Strom_Zaehler.jpgDer § 21 b Absatz 3 a Energiewirtschaftsgesetz
(EnWG) sieht vor, dass – soweit dies technisch
machbar und wirtschaftlich zumutbar ist –
Messstellenbetreiber ab dem 1. Januar 2010
beim Einbau von Messeinrichtungen in
Gebäuden, die neu an das
Energieversorgungsnetz angeschlossen werden
oder einer größeren Renovierung unterzogen
werden, Messeinrichtungen einzubauen haben,
die dem jeweiligen Anschlussnutzer den
tatsächlichen Energieverbrauch und die
tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln. Soweit
dies technisch machbar und wirtschaftlich
zumutbar ist, haben Messstellenbetreiber ab
dem 1. Januar 2010 nach § 21 b Abs. 3 b EnWG
auch bei bestehenden Anlagen entsprechende
Messeinrichtungen anzubieten.

Elektronischer EDL21-Zähler – Leistungsumfang

Der EDL21 ist ein elektronischer Zähler, der es Ihnen ermöglicht, eine umfassende
Verbrauchstransparenz zu erlangen.
Im Jahr 2010 führt Ihr Messstellenbetreiber verbraucherfreundliche, kostengünstige und zuverlässige EDL21-Basismessgeräte für Strom ein. (1)
Ein wesentlicher Unterschied zum herkömmlichen, mechanischen Zähler: Sie können direkt am Zählerdisplay neben dem Zählerstand unter anderem Ihren momentanen Leistungsbezug sowie den Energieverbrauch der letzten 24 Stunden sowie den Wochen-, Monats- und Jahresverbrauch oder in einem von Ihnen frei wählbaren Zeitraum ablesen.
Der Zähler erleichtert Ihnen so den Überblick über Ihre Verbrauchswerte.

Kosten

Durch den Zählerwechsel entstehen dem Messstellenbetreiber zusätzliche Installationskosten, die wir Bestandskunden einmalig berechnen. Gemäß unseren Preisblättern zu den ergänzenden Bedingungen, die Sie auf unserer Internetseite finden, erfolgt die Inbetriebsetzung nach pauschalem Aufwand zum Festpreis. Für Neubauten und Gebäude die einer größeren Renovierung unterzogen wurden ist der Einbau der neuen Zählertechnik gemäß § 21 des EnWG verpflichtend und kostenlos.

Bei Interesse benutzen Sie das Bestellformular oder rufen Sie uns an.

 (1) Der installierte Basiszähler genügt der EDL-Richtlinie 2006/32/EG sowie dem §21 b EnWG. Er ist nicht fernauslesbar. Zur Installation einer kostenpflichtigen Zählerfernauslesung,
ggf. Nutzungsberechtigung eines Energiedatenportals und ggf. last- oder tageszeitabhängigen
Tarifierung wenden Sie sich bitte an Ihren Energielieferanten.

Informationen

Bedienungs-
anleitung
(PDF, 261 KB)

Kontakt