Information über Vertragsanpassungsmöglichkeiten gemäß § 115 EnWG
§ 29 Abs. 1 Satz 1 NAV
Die NAV ist für alle mit der Energieversorgung Alzenau GmbH bestehenden Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetzanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse
mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Strom
haben, anzuwenden. Die Energieversorgung Alzenau GmbH passt daher alle betroffenen Vertrags-
verhältnisse gemäß § 29 Absatz 1 Satz 3 NAV in Verbindung mit § 115 Absatz 1 Satz 2 Energie-
wirtschaftsgesetz (EnWG) an.