19.05.2012 03:31:55 Uhr

Bestimmung des Grundversorgers gemäß § 36 EnWG

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von
Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils
zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten
drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres
im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde
schriftlich mitzuteilen.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die
meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung
beliefert.

Hiermit teilen wir mit, dass entsprechend den oben genannten Vorgaben, mit
Feststellung zum 01. Juli 2009 die Energieversorgung Alzenau GmbH für die
nächsten drei Jahre der Grundversorger für Strom im nachfolgenden
Konzessionsgebiet ist:

  • Alzenau ( AGS: 09677111)