19.05.2012 03:28:58 Uhr

Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

Seit Inkraftsetzung des novellierten EEG zum 1.12.2006 sind die Netzbetreiber
aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des § 14 a Mitteilungs- und
Veröffentlichungspflichten und des § 15 Transparenz des Erneuerbaren-
Energien-Gesetz (EEG) erstmalig zum 30.4.2007 verpflichtet, sowohl
Bewegungs- als auch Anlagenstammdaten aller in das Netz des Netzbetreiber
einspeisenden EEG-Anlagen öffentlich per Internet zugänglich zu machen.

Die Daten sind in Form und Inhalt mit der gesetzlich geforderten Mitteilungs-
und Veröffentlichungspflicht an den Übertragungsnetzbetreiber und der
Bundesnetzagentur identisch.

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