Netzentgelte Erdgas
Die von der Energieversorgung Alzenau GmbH gemäß § 23a Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes bei der bayerischen Landesregulierungsbehörde beantragten Netzentgelte Gas wurden mit Wirkung zum 01.01.2009 in nachfolgender Form genehmigt (siehe Preisblätter, gültig vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009).
Bei Vorliegen von Änderungen nach § 4 Abs. 3 der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) hat eine Anpassung der Erlösobergrenze durch den Netzbetreiber jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres zu erfolgen. Die Energieversorgung Alzenau GmbH hat unter Berücksichtigung dieser Änderungen und der Anpassung nach § 4 Abs. 4 ARegV die neue ab dem 1. Januar 2012 geltende Erlösobergrenze ermittelt. Gemäß § 17 Abs. 2 ARegV passt die Energieversorgung Alzenau GmbH die Netzentgelte zum 01. Januar 2012 an.
Veröffentlichungspflicht nach § 20 Abs. 1 EnWG:
Das in 2011 novellierte EnWG sieht in § 20 Abs. 1 vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Dieser Verpflichtung ist die Energieversorgung Alzenau GmbH am 17. Oktober (Montag) nachgekommen und hat darauf hingewiesen, dass uns zum Zeitpunkt der Veröffentlichung folgende Information noch nicht vorlagen:
• Mitteilung der verbindlich geltenden vorgelagerten Netzentgelte für das Jahr 2012 durch den vorgelagerten Netzbetreiber.
• ausstehende Beschlüsse/Festlegungen sowie Hinweise für die Ermittlung der Erlösobergrenze 2012 durch die Regulierungsbehörden.
Aus diesem Grund behalten wir uns bei Änderungen der in die Kalkulation einfließenden Kosten vor, die Preisblätter entsprechend anzupassen und bis spätestens 31.12.2011 neu zu veröffentlichen. Wir weisen darauf hin, dass eine solche Anpassung unter Umständen auch zu einer Erhöhung der aktuell veröffentlichten voraussichtlichen Netzentgelte führen kann.
Nachdem nun alle Informationen und Vorgaben vorliegen, ergab eine Neuberechnung, dass die vorläufigen Netzentgelte angepasst werden müssen.
Die Energieversorgung Alzenau GmbH veröffentlicht hiermit (am 15.12.2011) die ab 01.01.2012 gültigen Netzentgelte, damit auch den nachgelagerten Netzbetreibern die Möglichkeit gegeben wird, Ihre Netzentgelte termingerecht zu veröffentlichen.
Das Preissystem ist nach dem Kostenverursachungsprinzip gestaltet, das heißt, jeder Nutzer des Netzes der Energieversorgung Alzenau GmbH zahlt nur die von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Die Energieversorgung Alzenau GmbH garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes eine faire Behandlung nach objektiven und einheitlichen Kriterien.
Preisblätter, gültig ab 01.01.2012
Netzentgelt für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung
Messung und Abrechnung für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung
Netzentgelt für Entnahmestellen mit Leistungsmessung/Lastgang – Arbeitspreis
Netzentgelt für Entnahmestellen mit Leistungsmessung/Lastgang – Leistungspreis
Beispielrechnung für Entnahmestellen mit Leistungsmessung
Messung und Abrechnung für Entnahmestellen mit Leistungsmessung
Preisblätter Gesamtversion ab 01.01.2012
Preisblätter Gesamtversion ab 01.01.2011
Preisblätter Gesamtversion ab 01.01.2010
Preisblätter Gesamtversion ab 01.01.2009