Gasqualität
Erdgas ist ein Naturprodukt von verschiedener Qualität und Herkunft. Je nach
Liefersituation unterscheidet es sich in der Konsistenz. Deshalb ist es
notwendig das Gas an den verschiedenen Einspeisepunkten ins Netzgebiet der
Energieversorgung Alzenau GmbH (EVA) kontinuierlich zu messen.
Die zulässige Gasbeschaffenheit von Erdgas ist im DVGW-Arbeitsblatt G 260
„Gasbeschaffenheit" festgelegt (z. B. Brennwert zulässig zwischen 8,4 und
13,1 kWh/m³). Das Verfahren, wie der Abrechnungsbrennwert zu ermitteln ist,
ist im Grundsatz im DVGW-Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung" beschrieben.
Der monatliche Abrechnungs-Brennwert ist insofern kein Stichprobenwert,
sondern bildet das während dieses Monats im jeweiligen Brennwertbezirk
gelieferte Gas tatsächlich mit seinen schwankenden Brennwerten energetisch
exakt ab. Für die Ermittlung des mittleren Brennwerts eines über das Jahr
gelieferten Gases ist also ein gewichtetes Mittel aus den monatlich gelieferten
Gasvolumina mit den jeweils zugehörigen Brennwerten zu bilden.
Das Netzgebiet der EVA wird zur Gasabrechnung und Gasbilanzierung
in drei Brennwertbezirke eingeteilt.
Alle Bilanzierungsprozesse nach GABi (Gasbilanzierung) werden mit dem
Brennwert des Vorvormonats im entsprechenden Brennwertbezirk bilanziert:
Brennwerttabelle
(in Kürze hier zu finden)