Technische Mindestanforderungen
Die nachfolgenden technischen Regeln gelten als
technische Mindestanforderungen für den
Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen
Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von
anderen Fernleitungs- oder Erdgasverteilernetzen
und von Direktleitungen an das Erdgasverteilnetz der
Energieversorgung Alzenau (EVA) GmbH. Sie bilden
eine Basis und werden Bestandteil der mit den
Marktteilnehmern zu schließenden Netzanschluss-
und Netzzugangsverträgen.
Die Verpflichtung des Netzkunden ist es, die vorliegenden Mindestanforderungen
für den Netzzugang einzuhalten. Er gewährleistet, dass auch diejenigen, die den
Netzanschluss nutzen, dieser Verpflichtung nachkommen.
Arbeitsblatt G 2000 vom DVGW
(PDF, 192 KB)