19.05.2012 03:09:57 Uhr

Grundversorgung –
Bestimmungen des Grundversorgers gemäß § 36 Abs. 3 EnWG

BILD: Netz_Gas_Grundversorgung.jpg

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen
Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die
nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet
zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden
in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Hiermit teilen wir mit, dass entsprechend den oben genannten Vorgaben, mit Feststellung zum
01. Juli 2009 die Energieversorgung Alzenau GmbH für die nächsten drei Jahre der Grundversorger für
Gas im nachfolgenden Konzessionsgebiet ist: Alzenau ( AGS: 09677111)