19.05.2012 03:01:27 Uhr

Staatliche Förderprogramme

Klimaschutz lohnt sich, denn Modernisieren ist so attraktiv wie nie. Wer sein altes Haus in einen Energiesparer verwandelt oder besonders energieeffizient neu baut, erhält finanzielle Hilfen vom Staat und zinsgünstige Kredite der KfW-Bankengruppe. Lesen Sie hier, welche Förderprogramme es gibt. (Stand: 5. März 2012)

Einzelne Modernisierungsmaßnahmen

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

Solarthermie

BHKW

Wärmepumpen

Weitere Informationen

 

Einzelne Modernisierungsmaßnahmen

Eine wichtige Anlaufstelle für Bauherren und Sanierer ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Über das Programm „Energieeffizient Sanieren“ vergibt die Bankengruppe sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Kredite für energetische Sanierungsmaßnahmen, wie den Einbau neuer Fenster, eine neue Dämmung, Heizung oder Lüftung. Vorteil: Hausbesitzer können die Förderung mit anderen staatlichen Mitteln kombinieren. Die KfW finanziert bis zu 100 Prozent der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), maximal aber 50.000 Euro je Wohneinheit.

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

Wer plant sein Haus komplett zu sanieren, kann ebenfalls bei der KfW anfragen. Erreicht eine private Immobilie nach der Modernisierung den Energiestandard „KfW-Effizienzhaus“, gibt es Zuschüsse und zinsgünstige Kredite. Fünf Förderstufen werden dabei unterschieden: KfW-Haus 115, 100, 85, 70 und 55. Das bedeutet z.B. im letzten Fall einen Jahres-Primärenergiebedarf von 45 Prozent unter dem Neubauniveau (=KfW-Haus 100). Grundsätzlich gilt: Je niedriger die Ziffer desto weniger Energiebedarf und desto höher die Förderung.

Bis zu 15.000 Euro Investitionszuschuss pro Wohneinheit sind maximal möglich. Gefördert werden der Ersterwerb eines sanierten Gebäudes bzw. Eigentumswohnung oder die Sanierung des eigenen Hauses. In der Kreditvariante gibt es bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit für Zinssätze ab 1 Prozent effektiv pro Jahr. Prinzipiell werden bei den Sanierungen nur Wohngebäude gefördert, für welche vor dem 1. Januar 1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde.

Solarthermie

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert dagegen den Einsatz von regenerativen Energien für die Wärmeversorgung. Bezuschusst wird z.B. die Erstinstallation von Solarkollektoren – egal ob diese der Warmwasserbereitung oder solaren Kühlung dienen, die Raumheizung unterstützen oder die Wärme überwiegend einem Wärmenetz zugeführt wird.

Pro angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche werden 90 Euro gezahlt, doch nur bis zu einer Fläche von insgesamt 40 m². Anschließend gibt es 45 Euro je angefangenem Quadratmeter. Entscheiden sich Hausbesitzer für sog. Vakuumröhren, müssen mindestens 7 m² Fläche installiert werden und 50 Liter je Quadratmeter Wärmespeichervolumen vorhanden sein. Bei Flachkollektoren sind es mindestens 9 m² bzw. 40 Liter/m².

Wer bereits über eine Solarkollektoranlage verfügt und diese erweitern möchte, wird ebenfalls vom BAFA unterstützt – mit 45 Euro je installiertem Quadratmeter. Die Förderung gilt jedoch nur bis zu einer Fläche von maximal 40 m². Einzige Bedingung: Die Anlage muss anschließend der Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung dienen.

BHKW

Ab 1. April sind beim BAFA wieder Anträge auf staatliche Förderungen von Mini- und Mikro-BHKW möglich. Die innovativen Heizungen produzieren gleichzeitig Strom und Wärme und arbeiten daher besonders energieeffizient. Ein Investitionszuschuss wird für Anlagen bis zu 20 kW elektrischer Leistung in Bestandsbauten gezahlt. Bei 1 kW gibt es etwa 1.500 Euro. Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem eine hohe Effizienz und eine Einsparung an Primärenergie von mindestens 15 Prozent (für Anlagen < 10 kWel) bzw. 20 Prozent (für Anlagen < 20 kWel).

Wärmepumpen


Zu den förderfähigen Anlagen zählen ebenfalls Wärmepumpen, die in Bestandsbauten installiert werden. Der Zuschuss unterliegt jedoch strengen Anforderungen. Je nach Wärmepumpentyp schreibt das BAFA bestimmte Mindestwerte für die Jahresarbeitszahl vor, also das Verhältnis zwischen der abgegebenen Wärmeleistung und der aufgenommenen Energie im Laufe eines Jahres. Je nach Bauart müssen mindestens folgende Jahresarbeitszahlen nachgewiesen werden:

• 3,8 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Wohngebäuden
• 4,0 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Nichtwohngebäuden
• 3,5 bei Luft/Wasser-Wärmepumpen
• 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen

Weitere Informationen

Für neu errichtete, energieeffiziente Häuser gibt es ebenfalls Förderungen. Wer sich darüber informieren möchte, sollte sich eine Energiesparberatung vor Ort einholen. Diese wird vom BAFA mit 300 Euro bezuschusst. Eine Liste mit Energieberatern aus der Region finden Interessierte hier.

Einen umfassenden Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union gibt die Datenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie unter www.foerderdatenbank.de. Wer noch mehr zu den einzelnen Programmen wissen möchte, erhält unter www.energiefoerderung.info, www.bafa.de und www.kfw-foerderbank.de detaillierte Informationen.